Anspruch auf Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten bei BankenVeröffentlicht am 15.05.2014 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

Der Bundesgerichtshof fällte ein Grundsatzurteil zur Gültigkeit von Klauseln, auf deren Grundlage viele Banken ihren Kunden für die Gewährung eines Darlehens ein „Bearbeitungsentgelt“ abverlangt haben – und zwar zusätzlich zu den Zinsen.

Der BGH entschied zwei Fälle, beide betrafen Verbraucherkredite, die auch Ratenkredite genannt werden. Dabei leiht die Bank den Kunden Geld für eine Konsumfinanzierung, zum Beispiel Auto oder Möbel. Nach Auffassung von Anwälten und Verbraucherschützern können nun alle Bankkunden, die in ihrem Verbraucherkredit-Vertrag eine entsprechende Klausel stehen haben, die Gebühr zurückfordern. Das gilt zum Beispiel auch für Finanzierungen von Autobanken, bei denen die Klauseln ebenfalls üblich waren.

Grundsätzlich gilt für solche Arten von Geschäften eine dreijährige Verjährungsfrist. Bei Verträgen, die ab 1. Januar 2011 geschlossen wurden, kann das Entgelt damit bis Ende 2014 zurückgefordert werden. Es kann aber sein, dass der BGH eine zehnjährige Verjährung zulässt; dazu will er sich noch gesondert äußern.

Daher sollten Sie in Ihren entsprechenden Verträgen prüfen, ob diese entsprechende Entgelte enthält. Ist dies so, dann sollten Sie Ihren Anspruch gegenüber den Banken geltend machen. Es reiche dann der Satz an die Bank: „Auf Basis der BGH-Urteile vom 13.5.2014 (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) bitte ich Sie, mir das berechnete Kredit-Bearbeitungsentgelt von XY binnen zwei Wochen auf mein Konto zu überweisen.“

Für weitere Auskünfte oder Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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