Private Nutzung von Dienstwagen – Bundesfinanzhof ändert seine RichtungVeröffentlicht am 12.06.2013 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

Auch wenn der Dienstwagen gar nicht privat genutzt wird und nur die Möglichkeit vom Arbeitgeber eingeräumt wurde, muss nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ein sogenannter geldwerter Vorteil durch den Arbeitnehmer versteuert werden. Damit ändert der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtssprechung, denn bislang konnten betroffene Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen dieser Steuerpflicht entgehen. Nun reicht also … Weiterlesen

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