Eingetragene Lebenspartner- schaften rückwirkend steuerlich gleichgestelltVeröffentlicht am 5.07.2013 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte es Anfang Juni gefordert, die Bundesregierung umgehend zugestimmt und der Bundesrat hat es nun umgesetzt: Auch gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen das Ehegatten-Splitting in Anspruch nehmen – und das rückwirkend ab 2001. Die steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren wird nach ersten Schätzungen Rückerstattungen von rund 150 Millionen Euro auslösen und einen Rückgang der Steuereinnahmen in den kommenden Jahren von weiteren 55 Millionen Euro verursachen.

Diese Änderung des Einkommenssteuerrechts wurde durch die bisherige verfassungswidrige Besserstellung von Ehepaaren ausgelöst. Die Karlsruher Richter erklärten diese Ungleichbehandlung kurzerhand für ungültig und forderten die Bundesregierung zur Nachbesserung auf. Zumindest konnten sich Bundesregierung und Bundesrat auf eine Abschaffung dieser Besserstellung einigen, auch wenn weitergehende Gleichstellungsforderungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartner aus den von der SPD, den Grünen und den Linken regierten Bundesländern gegen die konservativen Parteien nicht durchgesetzt werden konnten.

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