Kindergeld – Übermittlung der Steuer-ID notwendigVeröffentlicht am 17.11.2015 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

KindergeldDie Familienkassen benötigen ab 2016 die Steuer-Identifikationsnummer von Kindern und Eltern. Deshalb muss die Steuer-ID des Elternteils, der das Kindergeld erhält, sowie die Steuer-ID des Kindes bei der Familienkasse angegeben werden. Damit soll vermieden werden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat versichert, dass Eltern die ID-Nummern im Laufe des Jahres 2016 nachreichen können.

Die ID-Nummer des Kindes hat das Bundeszentralamt für Steuern den Eltern per Post zugeschickt. Sollten Sie diesen Brief nicht mehr finden, können Sie sich an das Bundeszentralamt wenden.

Wir helfen Ihnen hierbei sehr gerne.

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