Weltweiter Informationsaustausch von FinanzkontenVeröffentlicht am 18.11.2015 von Haib in der Kategorie Allgemein

AdlerZum automatischen Austausch von Konto-Informationen haben sich bereits im Oktober vergangenen Jahres mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf überführt die Bundesregierung diese Verpflichtung in nationales Recht. Sie schafft damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Meldepflichten. Voraussetzung für den Austausch der Kontodaten ist, dass das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird.

Datenaustausch ab 2017: Durch die sogenannte Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten, wie Banken und Sparkassen, Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung von:

  • Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
  • Kontonummer,
  • Jahresendsalden der Finanzkonten und
  • gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten gegenüber Deutschland, Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Ab 2017 werden so die ausländischen Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.

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