Besteuerung von Vereinen und SportlernErläuterungen zu unserem Beratungsschwerpunkt
Besteuerung von Vereinen
Die Besteuerung von Vereinen ist ein sehr spezielles Themenfeld und bedarf daher einer kompetenten steuerlichen Beratung. Der Verein kommt mit allen Steuerarten, bspw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer aber auch mit Lohnsteuer oder der Grundsteuer in Berührung.
Das vorrangige steuerliche Ziel ist die Erlangung der Gemeinnützigkeit. Ist dies erreicht, ergeben sich eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen.
Der gemeinnützige Verein hat bis zu vier verschiedene Tätigkeitsbereiche. Diese sind der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.
So sind diese Bereiche sowohl in den Ertragsteuern als auch in der Umsatzsteuer unterschiedlich zu behandeln.
Wir beraten Sie gerne bei der Gründung, helfen gerne bei auftauchenden Fragen oder betreuen Sie laufend bei Buchhaltung, Lohnabrechnungen, und Steuererklärungen.
Besteuerung von Sportlern
Berufssportler machen Ihr Hobby zum Beruf. Daher möchten Sie Ihren Kopf auch für Ihre Leidenschaft frei haben. Hierbei können wir Sie unterstützen.
Wir unterstützen „den Unternehmer“ Berufssportler bei seinen finanziellen Angelegenheiten. Wir unterstützen die Erlangung und die zukünftige Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit über die rein sportliche Zeit hinaus.
So beraten wir Sie u.a. in der steuerlichen Behandlung der verschiedensten Einkunftsquellen (Angestellter, selbständiger Sportler, Werbeverträge, Vereinswechsel, etc.) oder auch bei möglichen internationalen Berührungspunkten (Zuzug aus dem Ausland, Wechsel ins Ausland, sportliche Wettkämpfe im Ausland, etc.).
Probleme können nur vermieden werden, wenn Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen und wir über Ihr geplantes Vorhaben ausführlich sprechen.