Besteuerung von ImmobilienErläuterungen zu unserem Beratungsschwerpunkt

In unserer Kanzlei betreuen wir zahlreiche Mandate in diesem Beratungsfeld. Die Beachtung folgender Kernpunkte sind aus unserer Sicht für ein tragfähiges Gelingen essentiell.

Aufbau der Struktur
Es macht einen Unterschied ob die Immobilien von einer Person oder von mehreren Personen gehalten werden sollen. Für die Rechtsformwahl ist zudem entscheidend, wieviel Eigen- und Fremdkapital vorhanden bzw. benötigt wird, was direkten Einfluss auf die Kreditwürdigkeit hat. Möchten Sie nach Außen als Eigentümer in Erscheinigung treten? Hier besteht die Möglichkeit eines Treuhandverhältnisses, dass Ihnen die Einkünfte aus der Immobilie zusichert und zugleich die Anonymität gewährleistet. Wenn sich für Sie ein persönliches Haftungsrisiko ergibt, ist die Rechtsform entsprechend hierauf auszulegen.
Eine vermögensverwaltende Gesellschaft ermöglicht bei größerem Immobilienbesitz die Verwaltung zu vereinheitlichen. Zudem wird Familienvermögen gebündelt was die spätere Nachfolgeplanung erleichtert.

Laufende Immobilienbesteuerung
Die Anschaffungskosten einer Immobilien können durch Abschreibungen im gesetzlich vorgegeben Rahmen gewinnminimierend berücksichtigt werden. Ein in der Literatur und Rechtsprechung oft diskutiertes Thema ist die Beurteilung von Renovierungsarbeiten an einer Immobilie. Hier stellt sich die Frage ob nachträgliche Herstellungskosten oder sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand vorliegt.
Wenn aus der Anschaffung oder den Renovierunsmaßnahmen ein Vorsteuerabzug angestrebt wird, ist es entscheidend eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung vorzunehmen. Hierfür sind gewisse Voraussetzungen, die im Vorfeld geklärt werden müssen, zu berücksichtigen.

Nachfolgeplanung
Bei Besitz von größerem Immobilienvermögen ist es anzuraten, den Immobilienbesitz in eine vermögensverwaltende Gesellschaft einzubringen. Dies ermöglicht im Fall einer Schenkung oder Erbschaft die Übertragung von nur einem Gesellschaftsanteil und nicht von mehreren Anteilen an den einzelnen Immobilien.

Veräußerung
Die Veräußerung von Immobilien führt steuerlich immerwieder zu Problemen. Wir nennen Ihnen hier nur einige Punkte wie z.B. Einhaltung der Spekulationsfrist, gewerblicher Grundstückshandel oder grunderwerbsteuerliche Problematik. Entscheiden Sie sich für uns als Ihren steuerlichen Berater und wir verhindern, dass sich diese Problemfelder ungewollt eröffnen.

ausgewählte Sonderfälle
Die Tätigkeit eines Bauträgers ist sowohl in der Umsatzsteuer als auch in der Grunderwerbsteuer von besonderen Schwierigkeiten geprägt. Sie üben eine Bauträger-Tätigkeit im steuerlichen Sinne aus, wenn Sie eigene Grundstücke bebauen und diese vor Fertigstellung der Bebauung vermarkten. Die Bebauung muss nicht ausschließlich durch Sie erfolgen, diese kann auch von Fremdleistern ausgeführt werden.

Haben Sie sich zu einem Treuhandverhältnis entschieden? Dann ist bei der Auflösung des Treuhandverhältnisses in Bezug auf die Grunderwerbsteuer besondere Vorsicht geboten.

Probleme können nur vermieden werden, wenn Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen und wir über Ihr geplantes Vorhaben ausführlich sprechen.