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Bei einer Rente aus einer privaten Versicherung kann man oftmals zwischen einer lebenslangen monatlichen Auszahlung und einer Einmalauszahlung des gesamten Kapitals wählen. Die Entscheidung hängt natürlich von der eigenen persönlichen Situation ab. Ein solches Wahlrecht kommt manchmal gerade recht, weil mit dem Kapital andere Schulden oder eine Hypothek getilgt werden soll. Wie aber wird eine Einmalauszahlung des gesamten Betrags besteuert? Das Finanzgericht Münster (FG) musste im Streitfall entscheiden.
Wenn Arbeitsparteien eine sogenannte Nettolohnvereinbarung treffen, garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Auszahlung eines bestimmten Nettolohns - und zwar unabhängig von der Lohnsteuerklasse und der Höhe der abzuziehenden Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitnehmer können viele Kosten rund um ihre Berufstätigkeit von der Einkommensteuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt bei ihnen zwar automatisch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.260 EUR pro Jahr, häufig kann dieser Betrag aber durch einzelne größere Abzugspositionen überschritten werden. Insbesondere diese zehn Kostenarten mindern die Steuerlast:
Wer im Homeoffice arbeitet, spart sich nicht nur den Arbeitsweg, sondern kann auch Steuern sparen. Der Grund: Für die Arbeit im Homeoffice können Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ab 2023 bis zu 1.260 EUR pro Jahr absetzen - selbst, wenn ihnen beim Arbeitgeber ein Alternativarbeitsplatz zur Verfügung steht.
Wohnen Sie in Ihrem eigenen Haus? Dann haben Sie das Grundstück wahrscheinlich gekauft oder gepachtet. Auch wenn es sich etwas ungewöhnlich anhören mag: Man kann auch auf einem gepachteten, also fremden Grundstück ein eigenes Haus erbauen. Dafür schließt man mit dem Grundstücksbesitzer einen Vertrag und zahlt einen Erbbauzins. So kann man, auch ohne das Geld für das Grundstück auszugeben, ein Eigenheim bauen. Aber spart man dadurch auch Grunderwerbsteuer? Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) darüber entscheiden.
Sofern Sie in Deutschland Kirchensteuer an eine erhebungsberechtigte Religionsgemeinschaft zahlen, können Sie diese als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Somit kann die Kirchensteuer Ihre Einkommensteuer mindern. Allerdings müssen Sie im Gegenzug auch Erstattungen als positiven Betrag berücksichtigen. Die Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Aber kann das auch anders gehandhabt werden, etwa wenn die Kirchensteuer erst nach Jahren aufgrund eines geänderten Bescheids festgesetzt wird? Das Finanzgericht Hamburg (FG) musste in einem Fall entscheiden, in welchem Jahr eine Berücksichtigung zu erfolgen hat.
Arbeiten Sie in Spät- oder Nachtschicht? Falls ja, würden Sie das auch tun, wenn es dafür keine besonderen Zuschläge geben würde? Der Gesetzgeber stellt für bestimmte Arbeitszeiten Zuschläge zum eigentlichen Bruttoarbeitslohn steuerfrei, um die Störungen im Lebensrhythmus (tagsüber statt nachts schlafen) oder auch die gesellschaftlichen Nachteile (z.B. sonntags zu arbeiten, während andere frei haben) finanziell auszugleichen. Es gibt verschiedene Arten von Zuschlägen - etwa für Nachtarbeit oder Arbeit an bestimmten Feiertagen. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) hatte darüber zu entscheiden, wie detailliert die Aufzeichnungen für die Gewährung der steuerfreien Zulagen sein müssen.
Wer in der Luftfahrtbranche arbeitet und nicht permanent am Boden, sondern auch in der Luft tätig wird, steht bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung oft vor besonderen Herausforderungen, da sein Werbungskostenabzug aufgrund der örtlich wechselnden Einsätze erheblich komplexer ist als bei Personal mit ständiger "Bodenhaftung".
Die Finanzverwaltung hat sich in einem aktuellen Einführungsschreiben zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von alternativen Investmentfonds (AIF) geäußert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. Die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11.12.2023, wirksam ab dem 01.01.2024, auf alle AIF im Sinne des § 1 Abs. 3 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ausgeweitet. Die Befreiung umfasst nun die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 KAGB, die Verwaltung von AIF im Sinne des § 1 Abs. 3 KAGB sowie die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Zum steuerlich zu erfassenden Arbeitslohn gehören neben Löhnen und Gehältern auch andere Bezüge und Vorteile, die ein Arbeitnehmer für seine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst erhält. Entscheidend für diese steuerliche Einordnung ist, dass diese Zuwendungen durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst sind. Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer müssen daher im Regelfall als Arbeitslohn eingestuft werden und unterliegen daher zumeist einem Lohnsteuerabzug.