Altersrente – Anrechnung der Einnahmen aus dem Betrieb einer SolaranlageVeröffentlicht am 21.01.2016 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

RentnerDas Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf eine Altersrente anzurechnen sind und bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (SG Mainz, Urteil v. 27.11.2015 – S 15 R 389/13).

 

 

  • Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage stellen Arbeitseinkommen im Sinne des Rentenrechts dar.
  • Ausreichend ist, dass der Kläger eine unternehmerische Stellung innehat, welche ihm die Einkünfte vermittelt.
  • Für die Höhe des Arbeitseinkommens ist der Einkommensteuerbescheid maßgeblich.
  • Das Gesetz sieht eine volle Parallelität von Einkommensteuerrecht und Rentenversicherungsrecht sowohl bei der Zuordnung von Arbeitseinkommen als auch bei der Höhe des Arbeitseinkommens vor, so dass die Rentenversicherung die Zahlen des Finanzamtes übernehmen kann.
  • Etwaige Fehler der Finanzverwaltung sind nicht durch die Rentenversicherung zu korrigieren.
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