Zur Förderung des Handwerks einerseits und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit andererseits gibt es seit vielen Jahren einen steuerlichen Anreiz – die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Immer wenn in Ihrem Weiterlesen >>
Modernisierung des BesteuerungsverfahrensVeröffentlicht am 12.05.2016 von Wimmer in der Kategorie Allgemein
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland wird modernisiert und soll in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am 11.5.2016 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren (BT Drucks. 18/7457) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zuvor 24 Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten.
Wichtigste Änderungen sind, dass Bürger, die ihre Steuererklärung mit erheblicher Verspätung einreichen, einen Verspätungszuschlag zahlen sollen.
Mit den Änderungsanträgen wurde aber die ursprünglich vorgesehene Höhe des Säumniszuschlags von 50 auf 25 Euro pro Monat verringert, und die Festsetzung des Versäumniszuschlags erfolgt nicht mehr in jedem Fall automatisch, wie das ursprünglich geplant war.
Außerdem wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung (ohne Mitwirkung eines Steuerberaters) von Ende Mai auf Ende Juli des Folgejahres verlängert. Bei der Hilfe durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist auf Ende Februar des übernächsten Jahres.
Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sollen Steuererklärungen soweit möglich automatisiert bearbeitet werden.
Außerdem müssen Belege, die bisher bei den Finanzämtern eingereicht werden mussten, dann nicht mehr mitgeschickt, sondern nur noch aufbewahrt werden. Erst bei Aufforderung durch das Finanzamt müssen diese dann dorthin gesendet werden.