Kein Mindestlohn bei Amateursportlern?Veröffentlicht am 3.03.2015 von Wimmer in der Kategorie Allgemein

Nach Inkrafttreten des Mindestlohns waren viele Vereine verunsichert. Es war aus Ihrer Sicht nicht klar, ob Amateurspieler eines Sportvereins den Mindestlohn erhalten müssen, oder nicht.
Da diese Amateurspieler bisher nur eine relativ kleine Aufwandsentschädigung erhalten haben und oft als Minijobber bei den Vereinen beschäftigt waren, hätten die meisten Amateuersportler bei unveränderter Bezahlung keinen Mindestlohn erhalten. Für die meisten Vereine wäre es jedoch auch nicht möglich gewesen Ihre Sportler mit dem Mindestlohn zu bezahlen.
Aufgrund des ungeklärten Situation kam es nun vor einigen Tagen zu einem Treffen von Sportfunktionären und der Arbeitsministerin Frau Nahles.

Sport2
Ergebnis dieses Gesprächs ist, dass nach Einschätzung der Ministerin, der Mindestlohn für Amateursportler keine Gültigkeit findet, da „nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund steht“. Dies gilt nach der in Berlin getroffenen Vereinbarung auch für ehrenamtliche Kräfte, die keine Minijobber sind und für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Wer jedoch zum Beispiel hauptamtlich als Tennistrainer oder Platzwart tätig ist, muss zumindest die 8,50 Euro pro Stunde bekommen.

Jedoch wurde diese Ansicht lediglich durch die zuständige Ministerin und somit durch die Exekutive geäußert. Ob die Gerichte genauso sehen wird und diese Einschätzung teilt, wird erst klar werden, wenn ein Amateurspieler aufgrund eines möglichen Verstoß gegen den Mindestlohn klagt.

Somit bleibt weiterhin zu empfehlen, dass jeder einzelne Fall gesondert geprüft und beurteilt wird.

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