Zur Förderung des Handwerks einerseits und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit andererseits gibt es seit vielen Jahren einen steuerlichen Anreiz – die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Immer wenn in Ihrem Weiterlesen >>
NEUE GoBD AB 1.1.2015Veröffentlicht am 16.03.2015 von Wimmer in der Kategorie Allgemein
Das Bundesfinanzministerium hat zum Jahresanfang die Anforderungen an die Buchführung in Unternehmen deutlich verschärft. Davon betroffen sind alle Selbstständigen und Unternehmer – auch diejenigen, die gar nicht zur Buchführung verpflichtet sind.
Auslöser sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“, die erst im November veröffentlicht wurden und bereits seit 1.1.2015 umgesetzt werden müssen.
Die Finanzverwaltung schreibt damit vor, dass „jeder Geschäftsvorfall“ zu belegen ist (GoBD Rz. 61). Darüber hinaus legen die GoBD fest, wann und wie die Belege zu erfassen und aufzubewahren sind. Einige Beispiele aus den Regelungen der GoBD:
• Erstmalige Vorschrift von Fristen für die Erfassung von Belegen
• Verpflichtung zur Etablierung eines internen Kontrollsystems (IKS)
• Verpflichtung zur Dokumentation der Buchungsverfahren und der verwendeten Systeme
Sie müssen Ihre Geschäftsabläufe nun schnell darauf einstellen. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf!
Bitte beachten Sie: Die Regelungen der GoBD sind für jeden Selbstständigen und jedes Unternehmen individuell anzuwenden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Buchführungskonzepts. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.