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Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber bei AuswärtstätigkeitenVeröffentlicht am 4.02.2014 von Haib in der Kategorie Allgemein

Ab 01.01.2014 unterbleibt die Besteuerung der Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer bei einer Auswärtstätigkeit, sofern es sich um übliche Mahlzeiten handelt. Im Gesetz wurde eine Üblichkeitsgrenze von 60,00 € (einschließlich Umsatzsteuer) festgelegt. Könnte der Arbeitnehmer bei einer auswärtigen Tätigkeit mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden eine Verpflegungspauschale beanspruchen, wird diese um … Weiterlesen